Rechtsprechung
BVerwG, 12.08.1963 - I B 116.63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Abfindung im Flurbereinigungsverfahren - Zulässigkeit des Einwands besonderer Vorteile anderer Teilnehmer
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 01.04.1963 - F III 60/60
- BVerwG, 12.08.1963 - I B 116.63
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.07.1963 - I B 95.63
Flurbereinigung - Gesetzliche Versagung einer ungerechtfertigten Bereicherung als …
Auszug aus BVerwG, 12.08.1963 - I B 116.63
Entspricht ihre Abfindung dem Gesetz, so ist ihnen der Einwand verwehrt, andere Teilnehmer hätten besondere Vorteile erlangt(Beschluß vom 11. Juli 1963 - BVerwG I B 95.63 -).
- BVerwG, 04.05.1966 - IV B 69.65
Abfindung nach dem Flurbereinigungsgesetz an einen Nichtlandwirt - …
Diese Frage ist durch ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, daß der Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren keine Abfindung mit bestimmten Grundstücken oder in bestimmten Lagen, sondern nur die Wertgleichheit der Abfindung im ganzen verlangen kann (Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 51.58 - Beschluß vom 12. August 1963 - BVerwG I B 116.63 -). - BVerwG, 02.07.1964 - I B 101.64
Vorliegen einer wertgleichen Abfindung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats müssen die Kläger ein drainiertes Grundstück auch dann hinnehmen, wenn sie kein solches Grundstück in das Verfahren eingelegt haben (Urteil vom 3. Dezember 1959 - BVerwG I C 95.58 - und Beschluß vom 12. August 1963 - BVerwG I B 116.63 -). - BVerwG, 25.04.1966 - IV B 266.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Durch ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß die Teilnehmer dränierte (oder dränagebedürftige) Grundstücke auch dann hinnehmen müssen, wenn sie kein solches Grundstück in das Verfahren eingelegt haben (Urteil vom 3. Dezember 1959 - BVerwG I C 95.58 - = RdL 1960, 78; Beschlüsse vom 12. August 1963 - BVerwG I B 116.63 - und vom 2. Juli 1964 - BVerwG I B 101.64 -); anderenfalls würde eine Flurbereinigung nämlich in vielen Fällen nicht durchgeführt werden können (Beschluß vom 2. Juli 1964 - BVerwG I B 101.64 -). - BVerwG, 28.01.1960 - I C 51.58 So auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 12.8.1963 - I B 116.63.
- BVerwG, 29.06.1964 - I B 70.64
Bestehen eines Anspruchs auf Zuteilung eines bestimmten Grundstücks im Rahmen …
Darüber hinaus hat es in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senates entschieden, daß die Kläger kein Recht haben, mit bestimmten Grundstücken oder in bestimmten Lagen abgefunden zu werden (zuletzt: Beschluß vom 12. August 1963 - I B 116.63 -).